Der Ausbau des Stromnetzes
Der Energiebedarf wächst weltweit. Zur Ermittlung des zukünftigen Stromverbrauchs und des Bedarfs in Deutschland werden zahlreiche Modelle errechnet. Den Rahmen für diese Modelle gibt die Bundesregierung vor. Sie bestimmt zum Beispiel, in welchem Umfang die Windenergie ausgebaut wird und wann der Kohleausstieg erfolgt. Hinzu kommt die Umstellung der Industrie auf erneuerbare Energien. Aus diesen Modellen leitet sich nicht nur ab, ob der Energiebedarf generell zunimmt, sondern auch, welche konkreten Trassen zur Verteilung des Stroms benötigt werden. Daraus ergeben sich die zu ertüchtigenden oder neu zu bauenden Trassen, die im Netzentwicklungsplan abgebildet werden.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist die zuständige Planfeststellungsbehörde für die Höchstspannungsleitungen der Elbe-Lippe-Leitung Nord.
Ein Netzplan für Deutschland
Der Netzentwicklungsplan (NEP) bildet die Grundlage dafür, wie das Stromnetz in Deutschland ausgebaut wird.
Die Maßnahmen zum Ausbau des Stromnetzes werden im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) beschrieben, das durch den Deutschen Bundestag beschlossen wird. Das Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für alle neuen Projekte, um die Stromversorgung in Deutschland sicherzustellen. Hier werden die Höchstspannungsleitungen definiert, die daraufhin durch die Übertragungsnetzbetreiber ausgebaut werden.